Über uns


Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen der Firmengruppe W+R, der Wolf + Reißer GmbH und der Wolf GmbH& Co KG, im Nachfolgenden Verkäuferin genannt.

2. Bestellungen erfolgen in der Regel telefonisch gegenüber dem Verkäufer. Der Vertrag kommt in diesem Fall gegenüber Verbrauchern mit Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Verbraucher, gegenüber Unternehme(r)n mit schriftlicher Bestätigung der telefonischen Bestellung durch die eine oder andere Seite zustande.

3. Die Ware wird zu dem am Liefertag gültigen Preis berechnet, soweit bei der Bestellung der Preis nicht vereinbart oder schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Liefermenge von der bestellten Menge um mehr als 10% ab, ist der für die gelieferte Menge gültiger Staffelpreis maßgeblich. Der Käufer betätigt ausdrücklich, dass er zahlungsfähig ist und dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn bzw. seinen Ehegatten oder Lebensgefährten nicht anhängig sind. Hierzu gehören auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Grundstück, auf das die Leistung erbracht wird. Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäuferin hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt eine Lieferung nur gegen Barzahlung.

4. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin (nach Mahnung) berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

5. Der Empfänger ist zur Beachtung der gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen hinsichtlich Lagerung und Handhabung der gelieferten Produkte verpflichtet. Unversteuerte und steuerbegünstigte Mineralölprodukte dürfen nur zu den in Zollbestimmungen festgelegten Zwecken verwendet werden.

6. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlbar netto Kasse mir dem Erhalt der Rechnung, spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin. Bei Zielüberschreitung um mehr als 3 Tagen (Verfügbarkeit) ist der Verkäufer berechtigt auch ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in banküblicher Höhe (mind. 5 % über Basiszinssatz zu berechnen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäuferin kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er für die erste Mahnung eine Unkostenpauschale von 5,00 €, für die zweite Mahnung eine Unkostenpauschale von 10,00 € und für die dritte Mahnung eine solche von 15,00 € zu zahlen. Der Verkäuferin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Käufer der Nachweis niedrigeren Unkosten vorbehalten.

7. Eine Aufrechung mit bestrittenen oder noch nicht rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

8. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Verkäuferin. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder wenn er seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtstand das für den Geschäftssitz des Lieferers zuständige Gericht.

9. Die AGB der Verkäuferin gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Käufers erkennt die Verkäuferin nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihre Geltung zugestimmt. Die AGB der Verkäuferin gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Das erste Lager von Wolf + Reißer in Hallstadt

Unternehmensgeschichte

Die Firma Wolf + Reißer wurde 1962 gegründet.

Mobiler Kran hebt Tank auf Eisenbahnwaggon

Der erste Tanklager-Standort befand sich in Hallstadt bei Bamberg.

Aufbau des Hauptstandorts in Bamberg in der Nürnberger Straße

1965 erfolgte der komplette Umzug zum heutigen Sitz nach Bamberg. Es kamen im laufe der Zeit die Standorte Kronach/Gundelsdorf und Zeil/M. hinzu.

 

Ein Tanklastzug des modernen Fuhrparks von Wolf + Reißer

Durch den eigenen modernen Fuhrpark ist immer eine zuverlässige Versorgung gewährleistet.

Es werden alle Produktbereiche an private Endverbraucher bis hin zu gewerblichen Großverbrauchern und Wiederverkäufern in der Region Oberfranken und Unterfranken geliefert.

Durch unsere kompetenten Mitarbeiter ist im gesamten Bereich der Schmierölprodukte immer eine optimale Beratung und Belieferung gegeben.